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Friday, November 11, 2016

More of Quickborn Geschichte from Charlotte Wodaege's DAHLENBURG Book

Surname content:  Lühr;  SEEDORFS;  GERSTENKORN;  RABELER;   Kruse;   MENNERICH; Karstens;  Hüter;  Linde;  Harwege;   SAUCKE;  MEYER;   Steinhauer. In hopes were adding family history to the Luhmann  / Mennerich  family tree  at Quickborn by Dahlenburg.



1. Wollte er sich die Wirtschaftsführung vorläufig, und so lange es ihm gefallen würde, reserviren, auch solle seiner Frau das Recht zustehen, falls er vor derselben versterben sollte, so lange zu wirtschaften als sie den Hof an die Reihe erhalten kann.

2. Solle Jürgen Christoph Lühr sich in dem Eheversprechen ohne seine und seiner Frau Zustimmung einlassen, und falls er sich ohne ihre Zustimmung verheiraten würde, soll die vorstehende Schenkung völlig ungültig sein.

3. Bei der Uebergabe der Wirtschaft reservire er für sich und seine Frau nachstehenden Altentheil:

a. Zur Wohnung das vorhandene Backhaus, worin eine Stube oder aber die kleine Stube im Hause.

b. Die nöthige freie Feurung.

c. Beköstigung mit den jungen Leuten am Tische.

d. Die beim Hofe befindlichen Leichenstücke, welche beiden Theilen hinreichend bekannt sind, gedüngt, mit Rocken" und Hafer nach Ortsgebrauch besät, auch komt das Stroh davon mit zum Altentheil, wogegen diese dann auch die Düngung besorgen müssen.

e. 2 Morgen Land im Felde zur beliebigen Bestellung, welches gleichfals von dem Wirth besorgt wird.

f. Den vordersten Garten vor dem Dorfe.

g. 1 Hten Leinsamen ins gedüngte Land ausgesät.

h. Eine milchende Kuh frei mit in der Reihe ausgefüttert, oder falls die Altentheiler es vorziehen, dazu 2 Fuder Heu, welche diese sich auswählen.

i. Ein fettesjähriges Schwein, nächst dem Besten.

k. Ein Hten Hafer - und ein Hten Buchweitzen Grütze.

l. Ein Hten Salz.

m. jährlich 24 rth. Barres Geld, vierteljährig mit 6 rth. pronumerano auszubezahlen.

n. 6 Stück Obstbäume jährlich nach Gefallen auszuwählen. Außerdem erhält die Ehefrau alljährlich 12 Htn reinen Rocken. Sollte der Altentheiler vor seiner Frau versterben, so behält diese den ganzen vorstehend beschriebenen Altentheil exclusive der Leichenstücke; stirbt die Altentheilerin indessen zuerst, so fallen die derselben besonders verschriebenen 12 Htm reinen Rocken weg, das übrige verbleibt dem Altentheiler." 

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Der Erbe war mit der Regelung einverstanden, als Lohn erhielt er die ,,bekannten Leichenstücke". Sollte der Anerbe vor den Altenteilern sterben, dann erhielten sie den Hof zurück.

Am 7. September 1831 vollzog man den Vertrag, da der Hofbesitzer die Wirtschaft nicht mehr führen konnte, und so gingen die Parteien erneut zum Amt, um die Urkunde siegeln zu lassen.

Am 6. April 1837 erschienen die Witwe SEEDORFS in Begleitung ihres Schwagers, Heinrich GERSTENKORN, Buendorf und J. Chr. Lühr auf dem Amt, um einen erneuten Vertrag abzuschließen. Danach heiratete der Anerbe Lühr die Witwe SEEDORF und verzichtete auf seinen von Franz SEEDORF, seinem Schwager, ererbten Hof zu Gunsten seiner Geschwister gegen eine Abfindung von ,,50 Thalern, 2 Ochsen, einer Kuh, drei Sack Roggen, zwei Sack Hafer und zehn Schafen". Sollte die Ehe mit der Witwe SEEDORF kinderlos bleiben, so wurde festgelegt, daß im Todesfalle der Ehefrau das Vermögen an den Ehemann fällt und im Todesfalle des Ehemannes stand der Frau das Recht zu, die Wirtschaft so lange zu führen, wie sie es konnte. Danach fiel das gesamte Vermögen den Geschwistern des MANNES zu. Die Frau erhielt das 1831 festgesetzte Altentheil und 200 rth bar. Diesen Vertrag ließ das Ehepaar Lühr jedoch am 26.4.1849 dahingehend abändern, daß auch im Todesfalle des Mannes die Ehefrau das gesamte Vermögen erbte und daher keine Beschränkungen folgten. Sie konnte dann nach Belieben mit ihrem Erbe verfahren.

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Am 18. November 1854 schloß Hauswirt Lühr einen Kaufvertrag mit 5 Halbhöfnern aus Quickborn und zwar mit Johann Jürgen Karstens, Wilhelm Christoph Hüter, Jürgen Heinrich Linde, Jürgen Christoph Harwege und Johann Heinrich Saucke. Lühr kaufte die sog. Hirtenkate, die ,,zwischen den Saucke- und Harwegeschen Hofstellen belegen ist". Ausgestattet mit 4 bis 5 Morgen Land, war diese Stelle bei der Teilung und Verkoppelung den genannten Interessenten zugeteilt worden. Lühr erwarb als Mitinteressent die Anteile der anderen 5 für 370 Taler. In 6 Paragraphen regelte man den Verkauf, der zur Errichtung einer Anbauerstelle diente.

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Folgende Halbhöfner beantragten ein Darlehen, um die Ablösungssumme bezahlen zu können. Für den Antrag mußten sie Angaben machen über die auf ihren Grundstücken liegenden Abgaben, wie ,,Zehnten, Dienste, gutsherrliche Abgaben, Kirchen- und Küsterpflichten und evt. Schulden", darzulegen durch einen beim Amtsgericht beantragten Hypothekenschein.

Sie hatten sich in der Gerichtsstube ,,einzufinden und zwar mit dem Schulzen respective von Buendorf und Quickborn und einigen gut unterrichteten Landnachbarn aus den beiden genannten Dorfschaften".

1. Heinrich BURMESTER, Buendorf Nr. 3 351 rth

2. Johann Heinrich BUENDORF, daselbst Nr. 2 410 rth

3. Johann Jürgen BAUCH, daselbst Nr. 5 373 rth

4. Jürgen Heinrich KRUSE, daselbst Nr. 4 292 rth

5. Jürgen Christoph Lühr, Quickborn 574 rth

(76)

Am 27. November 1860 erfolgte vor dem Amtsgericht eine ,,Eheberedung" zwischen Jürgen Heinrich Christoph RABELER, Lemgrabe und Catharine Marie Magdalene KRUSE aus Dahlem. Magdalene wohnte seit ihrem 3. Lebensjahre als Großnichte und Pflegetochter bei dem kinderlosen Ehepaar Lühr in Quickborn und erschien mit ihrem Verlobten Christoph Rabeler, dem Bruder des Hauswirtes Franz Jürgen Rabeler aus Lemgrabe. Die Pflegeeltern Lühr schenkten ihre Wirtschaft dem jungen Paar und legten genau das Altenteil fest. Braut und Bräutigam aber vereinbarten die Mitgift in Sachwerten und Geld. Bürgermeister Uhthoff unterzeichnete den Vertrag. Die ,,Volljährigkeits-Rechte" erhielt J. H. Chr. Rabeler am 20. August 1863 gegen Erstattung eines Unkostenbeitrages ,,Gebühr 10 rth". Das Stempeln kostete 2 rth 4 ggr.

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Im sog. Ablösungs-Rezeß zwischen dem Halbhöfner Jürgen Christoph Lühr und der Königlichen Domainen-Cammer zu Hannover" verpflichtete sich Lühr, die stattliche Summe von 572 rth 9 ggr 7 Pf zu zahlen.

Mit dieser am 1. Februar 1855 fälligen Summe löste er folgende ,,gutsherrlichen Gefälle" ab:

Feste jährliche Geldabgaben

1. Ständiges Pachtgeld

2. Ständiges Dienstgeld

3. Erhöhtes Dienstgeld

4. Fixiertes Geld für Naturalien

5. Gefangenenwachdienstgeld

6. Lämmerzehnten

Feste Kornabgaben

in Roggen und Hafer u. a. an die Amtsvoigteistelle zu Barscamp", an den  Amtsvoigt zu Dahlenburg". Dann kamen hinzu Eiergeld zu Ostern an den Amtsvoigt in Barscamp" und 24 Stück Eier am Gründonnerstag. Unter ungewisse Gefälle" fielen Hofanrechnungsgeld: Namensumschreibgebühr, Consensgebühren für Ehestiftungen, Ablobungen und Altentheilsbeschreibungen", ferner Stammgeld für jeden gefällten Stamm Hartholz. Für den Rezeß zeichnete am 9. Oktober 1854 der Ablösungscommissar" verantwortlich.

Zehn Jahre später traf vom Königlich-Hannoverschen Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten" ein Ablösungs-Document", am 8. Juni 1865 ausgestellt, in Quickborn ein, das Halbhöfner Christoph Rabeler Nr. 1 zu Quickborn die erfolgte Ablösung der betreffenden Domanial-Berechtigungen" bescheinigte.

Gegenstand der Ablösung und Bezeichnung der belasteten Stelle:

1. Die auf der Rabelerschen Halbhofstelle Nr. 1 zu Quickborn ruhende Verpflichtung zur Ableistung angemessener Bau-Spann- und Handdiensttage bei Aufrichtung herrschaftlicher Gebäude.

2. Ungemessener Briefträgertage."

Für diese Ablösung hatte Rabeler 1 rth 5 ggr bezahlt. Es war wohl die kleinste, aber auch die letzte Ablösungssumme.

Neben den gutsherrlichen Gefällen der Höfe standen Abgaben an die Kirche, Abgaben zur Unterhaltung der Schule und auch u. a. jährliche Lieferungen von 1 Hmt Weißhafer, sog. Forstaccidenz". Am 3. Juli 1865 löste Chr. Rabeler diese Belastung ab gegen Zahlung von 14 Talern 2 ggr an das Königlich-Hannoversche Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten".

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Am 12. Februar 1881 tauschten Doppelhöfner Georg BLOCK, Dahlem und Halbhöfner Jürgen Heinrich Christoph RABELER je 1 Flurstück und verpflichteten sich, den vor dem Amtsgericht geschlossenen Vertrag einzuhalten.

17. Juli 1893 erschienen vor dem Amtsgericht Bleckede in Dahlenburg Christoph Rabeler u. Ehefrau, Altenteiler J. H. R. Linde und dessen Tochter Altenteilerin M. D. Elisabeth Linde und deren Bruder Altenteiler Christoph Linde. Die Eheleute Rabeler verpflichteten sich, den 3 Altenteilern bis an deren Lebensende für jeden 1 l Milch tägl. und 1 Pfund Butter wöchentl. zu liefern. Diese sog. ,,Leibzucht" wurde als ,,dingliche Last" festgelegt.

(79)

Am 21. Juli 1893 schlossen Hofbesitzer J. H. Chr. Rabeler als Käufer und Hofbesitzer Georg BLOCK als Verkäufer einen Vertrag über den Lindeschen Hof zu Quickborn. Und zwar verkaufte BLOCK an RABELER einmal
5ha 10 ar 79 qm und   4ha 98 ar 27 qm
für einen Kaufpreis von 4.781 M in bar. Neben RABELER, der auch das Haupthaus kaufte und dafür das Altenteil von 3 l Milch pro Tag und 3 Pfund Butter pro Woche übernahm, kauften vom Lindeschen Hof Anteile Höfner Wilhelm SCHEELE, Vorsteher Joh. Jürg. Heinr. SAUCKE, Hofbesitzerin Ida GERSTENKORN, Abbauer und Steinsetzer Heinr. Georg Wilh. SAUCKE und Hofbesitzer Jürgen MENNERICH, Quickborn, sowie die Ehefrau des Mühlenbesitzers MANNECKE, Mathilde geb. HARMS Landanteile.

Gemäß ihren Anteilen mußten sie 1/2jährlich im voraus für das Altenteil an RABELER folgende Summen zahlen:   
RABELER - 19,12 Mark 
Scheele -       63,14 Mark
Vorsteher Saucke - 8,44 Mark
Abbauer Saucke - 3,12 Mark 
Gerstenkorn - 2,32 Mark  
Mannecke - 0,76 Mark 
96,90 Mark

(80)

Der Auszug aus dem Verteilungs-Register von 1854 für den Halbhöfner Johann Christoph Lühr gibt einen Einblick in die Lage der Flurstücke und ihre Bewertung nach Kuhweiden. Insgesamt bewirtschaftete Lühr 1855 233 Morgen 81 Quadratruthen. Ein genauer Wirtschaftsplan wurde schon 1855 aufgestellt. In diesem Plan bewertete man nicht nur die Flächen, ihren, Culturzustand", sondern legte gleichzeitig die Culturverbesserung" und die zukünftige Bewirtschaftung fest. Man unterschied eine Bestellungstabelle fur die 9 Kleeschläge", also bessere Böden, auf denen Roggen, Hafer, Winterkorn, Grünfutter, Klee, Erbsen und Kartoffeln mit Weide und Brache wechselten, während auf der Bestellungstabelle der fünf leichten Schläge Weide, Buchweizen und Roggen standen. Zu diesen Bestellungstabellen vermerkte im Mai 1855 C. BURMESTER, Gut Horn, der für den Wirtschaftsplan verantwortlich zeichnete, man hatte erfahrene Landwirte zur Beratung der Bauern eingesetzt, wie durch die Bestellungen die Schläge nach der neuen Einteilung" verbessert werden müssen und welche Düngung erfolgen sollte.

1. Nach vollständiger, planmäßiger Einrichtung der Wirtschaft werden alljährlich im Durchschnitt bestellt mit Winterhalmfrüchten
- 44 Mrg                              44 Rth
Sommerhalmfrüchten       -19 Mrg       50 Rth
Erbsen und Buchweitzen - 22 Mrg       22 Rth
Rothem Klee                    -  9 Mrg
Weißem Klee und Weide - 44 Mrg       44 Rth
Hackfrüchten und Brache-  9 Mrg        80 Rth 
Summa       149 Mrg
zu Wiesen   16 Mrg                             108 Rth
Im Landwirtschaftlichen Betriebe Summa 166 Mrg 68 Rth."

2. Er empfahl 2 Ochsen und 2 Pferde für die Arbeiten zu halten, 10 Milchkühe, 2 Stück Jungvieh, 60 - 80 Schafe und ,,eine entsprechende Schweinezucht".

Die Mutterrolle von Quickborn, die der Grundsteuerverwaltung diente, verzeichnete folgende Eigentümer:    76  Hekt.  Ar   qm

Nr.

1. Jürgen Heinrich Christoph RABELER,  Halbhöfner  102     97
2. Johann Georg SAUCKE,  Halbhöfner  44  29    35
3. Carl Wilhelm Hüter,  Halbhöfner     49    40      30  42
4. HeinrichWilhelm GERSTENKORN,  Halbhöfner 31 64   98
5. Johann Jürgen MENNERICH,  Halbhöfner  44  00 26
6. Jürgen Heinrich LINDE, Halbhöfner  40 77 52 
7. Erben von STEINHAUER, (Kovahl)  Halbhöfner 25 34 
8. Heinrich MEYER, (Dahlenburg) Rademacher 54 88 1846 1876 
9. Gemeinde 4    5    32     88
10. Heinrich SAUCKE  Steinsetzer  3  

50"

Christoph RABELER gehörte 1892 zu den Gründern der Molkereigenossenschaft. In den folgenden Jahren erweiterte er seinen Besitz, indem er Land zukaufte. So übergab er 1900 seinem Sohn Ernst RABELER , geb. 1879, der Elisabeth GRIMM heiratete, 72 ha zur Bewirtschaftung. Neben der Vergrößerung seines Betriebes, Ausbau der Viehzucht, vor allen Dingen der Schweinezucht, galt sein Augenmerk der Erzeugung von Qualitätssaatgut. Es war daher nicht verwunderlich, daß er 1922 zu den Gründervätern der Saatbaugenossenschaft Dahlenburg gehörte, wie schon 1908 zur Errichtung des E-Werkes.
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Der Verband hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften" teilte am 15. Dezember 1924 mit, daß er beschlossen habe, Ihnen in Anerkennung Ihrer besonderen Verdienste um die Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens die eiserne Denkmünze des Verbandes zu verleihen". Als er 1935 starb, übernahm seine Tochter Eleonore, die 1938 den Landwirt August Uffmann heiratete, den nun 100 ha großen Betrieb. Er führte Umbauten der Stallungen durch, vergrößerte die Anbaufläche für Kartoffeln und erbaute einen Keller für deren sachgerechte Lagerung. Als Vorstandsmitglied in der Saatbaugenossenschaft trug er nach 1945 wesentlich zur Festigung des Genossenschaftsgedankens bei und zur Erweiterung der Saatbaugenossenschaft. Politisch wirkte er im Kreistag und im Gemeinderat vor allen Dingen im landwirtschaftlichen Sektor und in sozialen Fragen. Als langjähriger Elternratsvorsitzender half er mit Rat und Tat beim Ausbau des Schulwesens mit.

1967 übernahm sein Sohn Ernst-August den Hof, er hatte 1964 Regine Rieckmann geheiratet. 1973 modernisierte er das Haus und intensivierte die Bewirtschaftung des 103 ha großen Betriebes. Sohn Jens wird dereinst das Erbe antreten.
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PERSONAL NOTE :
I HOPE YOU ENJOYED RECEIVING  the additional information about Quickborn.  I ALWAYS FEEL SO HAPPY AND  so grateful to learn  a little history here and there about our Mennerich family tree. I want to apply this  Quickborn data information  in hopes it is pertaining possibly  a little more to our  MENNERICH  there WHOM MARRIED OUR LUHMANN from Charlotte Wodaege work.  It's important to understand the names of people who were involved with Mennerich. You don't see the name Luhmann, but be assured I know that the Mennerich family married with our descendants of the Luhmann family that resided temporarily at Nahrendorf. Even though theymaybe love to  reside Quickborn they currently through Henning, have  their hands and hearts involved in the old hofe number 2 at Eichdorf. I CANT EXPLAIN HOW HAPPY IT MADE ME WHEN I FOUND OUT THEY HAD BOUGHT BACK THE OLD HOF 2 AT EICHDORF.

I suppose I should translate as much here as I can with the trusty traslator or you can also click right and do so yourself.

CHARLOTTE WODAGE   was a teacher in the Dahlenburg area.  Her family were not  from there and so she wrote an additional book about her family.  I think her work made so many other works and shares possible about this area of Dahlenburg.  Like dominoes one work set off others for which i am grateful. I also have purchased her second book which i  have occasionally mentioned through out my arootdigger blog pages. 
Geschichte und Geschichten. Hrsg.: MuseumsvereinDahlenburgCharlotte Wodaege: Dahlenburg – Streifzüge  

"DAHLENBURG" 

"Streifzuge durch die Geschichte" 
von Charlotte Wodaege 
Herausgeber: 
Museumsverein Dahlenburg 1989 

  • Charlotte Wodaege: Dahlenburg (Streifzüge durch die Geschichte)1989. Charlotte Wodaege: Dahlenburg (Rambling through the story) 1989.

  • Chr. Meyer a Halbhof owner in Buendorf is suppose to have daughter Anna Marg. Meyer who married in 1764 Franz Christian Michels or Michael. son of Kasten Michael at Hof 1 An gut Horndorf at Muckliingen.  For more of Geerstenkorn, Meyer and Buendorf family history maybe you can drop in here.  http://genealogyofoldendorfundnahrendorf.blogspot.com/2011/08/ort-buendorf-family-history-geschiche.html
just me jo arootdigger ~~~   Thank you for dropping by   ~~~~

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